Seminare > Seminarübersicht > Tierschutzrecht und Hundetraining – Bewertung von Trainingsangeboten
Es gibt ein riesiges Angebot von Hundeschulen und Vereinen, in denen es um die Ausbildung von Hunden (oder des gesamten Hund-Halter-Gespanns) in den verschiedensten Sparten geht – angefangen von der sozialen Schulung junger Hunde über die Grunderziehung für alltägliche Belange bis hin zur Ausbildung von Spezialleistung oder der Korrektur von Problemverhalten.
Leider ist zu beklagen, dass die Umsetzung des Trainings und die Beratungsinhalte sehr häufig nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen und auch tierschutzrechtliche Vorgaben in teils eklatanter Art missachtet werden. Tierwohl einschränkende Maßnahmen, die sich auf die Haltung, Versorgung und das Training der Hunde beziehen, werden den Tierhalter:innen in diesen Fällen als „moderne und gleichzeitig einzig zielführende“ Wege vorgestellt und deren Umsetzung empfohlen. Die Krux hierbei ist, dass speziell für noch unerfahrene Tierhalter:innen oder Ersthundebesitzer:innen, ein fachgerechter Trainingsansatz häufig nicht auf Anhieb von einem fragwürdigen oder gar tierleiderzeugenden Vorgehen zu unterscheiden ist. Sie vertrauen den Ratschlägen oftmals blind – vielleicht in dem Glauben an professionelle Standards, die sie dem gesamten Berufsstand unterstellen und die durch rechtliche Vorgaben (speziell durch die Erlaubniserteilung nach § 11 8f TierSchG) theoretisch auch gesichert sein sollten.
Ungünstige Trainingsansätze sind im harmlosesten Fall der Grund für eine trainerische Stagnation und einen schlechten Gehorsamsstand. Leider ist die Tragweite in den meisten Fällen aber durchaus größer. Nicht selten wird chronischem Leid Tür und Tor geöffnet. Die Gründe hierfür können unterschiedlicher Natur sein.
Wenn beispielsweise sportlicher Ehrgeiz ein Beweggrund für das Training ist, wird bei schlechten Ergebnissen häufig der Druck auf das Tier erhöht, statt den Trainingsansatz zu hinterfragen. Hieraus ergeben sich für das Tier Belastungen körperlicher und psychischer Art, die nicht selten auch klinisch relevant sind bzw. im Verlauf der Zeit werden.
Tierschutzrechtlich noch brisanter ist es, wenn sich das Training auf die Korrektur von Problemverhalten bezieht. Denn in diesem Bereich hat man es von Anfang an mit schwierigen (i. d. R. körperlich und/oder psychisch „belasteten“) Tieren zu tun. Die Art, wie sie versorgt und trainiert werden, hat direkten Einfluss darauf, wie sie sich zukünftig verhalten werden. Denn Verhaltensreaktionen eines Hundes sind jeweils in direkter Art und Weise an seinen Zustand (d. h. sein Gesamtwohlbefinden) gekoppelt. Fehler im Trainings- bzw. „Therapie“-Ansatz schüren Leid auf Seiten des Hundes und führen nicht selten auch zu Gefahrsituationen.
Das Seminar ist speziell für die Kolleg:innen geeignet, die sich mit der Erlaubniserteilung nach § 11 8f TierSchG befassen oder die ihren Patientenbesitzern Tipps mit auf den Weg geben wollen, welche Maßnahmen zum Aufbau eines soliden Grundgehorsams zielführend sind und welche hingegen problematisch sind, worauf man bei der Auswahl einer Hundeschule oder eines Hundevereins achten sollte und worauf es bei der Korrektur von Problemverhalten wirklich ankommt.
Wir werden nicht nur auf die Punkte zu sprechen kommen, die oftmals Schäden oder Leid verursachen, sondern gleichfalls auch auf die Highlights eingehen, nach denen man Ausschau halten sollte, weil sie fundiertes Wissen auf Seiten der Hundetrainer:innen wiederspiegeln.
Datum: 24.08.2026
Uhrzeit: 9.00-17.00 Uhr
Aus dem Inhalt:
Datum: 25.08.2026
Uhrzeit: 9.00-17.00 Uhr
Aus dem Inhalt:
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