Seminare > Seminarübersicht > Sachkundenachweis Niedersachsen und § 11 Tierschutzgesetz
Das Landeshundegesetz in Niedersachsen schreibt vor, dass Hundehalter ihre Sachkunde in Theorie und Praxis unter beweis stellen müssen. Um als Hundetrainer diese behördlich angeordneten Sachkundeprüfungen abnehmen zu dürfen ist eine prüfungsgebundene Zertifizierung von der Tierärztekammer Niedersachsen erforderlich.
Die gewerbliche Tätigkeit als Hundetrainer ist aufgrund des § 11 Tierschutzgesetz neuerdings erlaubnispflichtig. In den verschiedenen Bundesländern gibt es diesbezüglich unterschiedliche Regelungen, die vom zuständigen Innenministerium festgelegt werden. Die entsprechenden Prüfungen haben häufig einen ähnlichem Sachinhalt. Vielerlei Orts (über die Grenzen von Niedersachsen hinaus) wird eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor dem Prüfungsgremium der Tierärztekammer Niedersachsen auch als Sachkundenachweis für die Erlangung der Erbaubnis nach § 11 TierSchG anerkannt.
Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den praktischen Belangen der Prüfung.
In Übungseinheiten mit verschiedenen Hund-Mensch-Teams, erhält jeder Teilnehmer Gelegenheit, die Prüfungssituation durchzuspielen. Das in der Prüfung geforderte Hintergrundwissen (Lerntheorie, Trainingstechniken, Einsatz von Hilfsmitteln) wird in diesem Workshop als Grundlage der praktischen Arbeit als bekannt vorausgesetzt.
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