Seminare > Seminarübersicht > Sachkundenachweis Niedersachsen und § 11 Tierschutzgesetz
Das Landeshundegesetz in Niedersachsen schreibt vor, dass Hundehalter ihre Sachkunde in Theorie und Praxis unter Beweis stellen müssen, um als Hundetrainer die behördlich angeordneten Sachkundeprüfungen abnehmen zu dürfen. Hierfür ist eine prüfungsgebundene Zertifizierung z.B. von der Tierärztekammer Niedersachsen erforderlich.
Die gewerbliche Tätigkeit als Hundetrainer ist aufgrund des § 11 Tierschutzgesetz neuerdings erlaubnispflichtig. In den verschiedenen Bundesländern gibt es diesbezüglich unterschiedliche Regelungen, die vom zuständigen Innenministerium festgelegt werden. Die entsprechenden Prüfungen haben häufig einen ähnlichem Sachinhalt. Vielerlei Orts (über die Grenzen von Niedersachsen hinaus) wird eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor dem Prüfungsgremium der Tierärztekammer Niedersachsen auch als Sachkundenachweis für die Erlangung der Erbaubnis nach § 11 TierSchG anerkannt.
Schwerpunktthemen des Seminars: Inhalte des theoretischen Prüfungsteils
Es werden u.a. folgende Themenbereiche aufgefrischt:
Durch die praktische Umsetzung von Übungen im Prüfungsstil bieten wir den Teilnehmer darüber hinaus Gelegenheit, Sicherheit für die Prüfungssituation zu gewinnen.
Hinweis: Wir bitten zu berücksichtigen, dass in diesem Kurs bestimmte Elemente aus der täglichen Arbeit eines Hundetrainers als bekannt vorausgesetzt werden, denn dieser Kurs dient der Prüfungsvorbereitung und somit der Auffrischung vorhanden Wissens. Er ist nicht als Teilelement einer Ausbildung konzipiert.
Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.